Bei vielen herrscht auch nach über 2 Jahren seit in Kraft treten der DS-GVO Unsicherheit, was den Datenschutz angeht. Gerade Kleinunternehmer, freiberuflich tätige und Verantwortliche in Vereinen sind keine „Datenschutz-Profis“, haben aber ständig mit Daten von Mitarbeitern, Kunden, Mandanten, Patienten oder Mitgliedern zu tun.
Gleichwohl müssen Sie dafür sorgen, dass es beim Umgang mit personenbezogenen Daten rechtskonform zugeht. Auch der Datenschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet sich ständig weiterzubilden, um die erforderliche Fachkunde für seine wichtigen Aufgaben aufrecht zu erhalten.